1. Beschluss über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
2. Beschluss über den überarbeiteten Entwurf
3. Beschluss der Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
1. Beschluss
der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen:
In
seiner öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat am 16.11.2022 die Aufstellung
des Entwurfs zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ladenburg gemäß § 2
BauGB beschlossen und die Beteiligung der Behörden sowie die öffentliche
Auslegung auf der Grundlage der §§ 3, 4 i.V.m. § 2 Absatz 4 BauGB angeordnet.
Ziel der Satzungsänderung ist die Berücksichtigung eines veränderten
Mobilitätsverhaltens und die Möglichkeit der Reduzierung privater Stellplätze
auf Basis eines Mobilitätskonzeptes in Verbindung mit einem dauerhaften
Car-Sharing Angebot.
Die
Öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 18.11.2022. Der Entwurf der
Änderungssatzung lag in der Zeit vom 25.11.2022 bis einschließlich 02.01.2023
im Rathaus zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Mit
Schreiben vom 17.11.2022 wurden die Behörden sowie die sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Diese hatten Gelegenheit, bis
einschließlich 02.01.2023 ihre Stellungnahme abzugeben.
In
der beigefügten Aufstellung (Anlage 1) sind die im Rahmen der Beteiligung der
Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen dargestellt und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.
Bei
der Beteiligung der Behörden sind insgesamt 23 Stellungnahmen eingegangen (22
per Email, 1 per Post). 19 Stellungnahmen waren ohne Anregungen und
Einwendungen.
Vier
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme
und/oder Hinweise abgegeben, über deren Berücksichtigung durch den Technischen
Ausschuss zu beraten und in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats
zu beschließen ist.
Aus
der Öffentlichkeit sind im gleichen Auslegungszeitraum keine Stellungnahmen
eingegangen.
Die
Verwaltung wird auf die Inhalte der Stellungnahmen und der Abwägungsvorschläge
in der Sitzung eingehen.
Sämtliche
Stellungnahmen sind in der Gemeinderatssitzung zu beschließen, woraus dann die
Beschlussfassung über den überarbeiteten Entwurf erfolgen wird.
2. Beschluss
des überarbeiteten Entwurfs
Aus
der zuvor beratenen Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen
Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen ergibt sich nun der durch einen
Fachanwalt überarbeitete Entwurf der Änderung der Stellplatzsatzung, welcher
bei Bedarf im Rahmen der Sitzung nochmals vorgestellt wird.
3. Beschluss
zur Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Die Vielzahl der geringfügigen Änderungen führt
dazu, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Juristen und dem Baurechtsamt
empfiehlt, den Satzungsentwurf erneut offenzulegen bzw. eine erneute
Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange durchzuführen, die
eine Betroffenheit angezeigt hatten.
Der vorliegende Satzungsentwurf wurde in nichtöffentlicher Sitzung des
Technischen Ausschusses am 08.11.2023 vorberaten.
Der
Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
1. Die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend der zur Verfügung gestellten tabellarischen Aufstellung zustimmend
zur Kenntnis genommen und den entsprechenden Änderungen der Festsetzungen
zugestimmt. Die Abwägungsvorschläge werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem
vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt.
3. Die
Verwaltung erhält den Arbeitsauftrag, die erneute (zweite) öffentliche
Auslegung sowie die erneute (zweite) Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
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