Betreff
Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ladenburg
1. Beschluss über die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen
2. Beschluss über den überarbeiteten Entwurf
3. Beschluss der Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Vorlage
BV/23/070/TV-STU/1
Art
Beschluss-Vorlage

1.    Beschluss der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen:

 

In seiner öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat am 16.11.2022 die Aufstellung des Entwurfs zur Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Ladenburg gemäß § 2 BauGB beschlossen und die Beteiligung der Behörden sowie die öffentliche Auslegung auf der Grundlage der §§ 3, 4 i.V.m. § 2 Absatz 4 BauGB angeordnet. Ziel der Satzungsänderung ist die Berücksichtigung eines veränderten Mobilitätsverhaltens und die Möglichkeit der Reduzierung privater Stellplätze auf Basis eines Mobilitätskonzeptes in Verbindung mit einem dauerhaften Car-Sharing Angebot.

 

Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 18.11.2022. Der Entwurf der Änderungssatzung lag in der Zeit vom 25.11.2022 bis einschließlich 02.01.2023 im Rathaus zu jedermanns Einsichtnahme aus.

 

Mit Schreiben vom 17.11.2022 wurden die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Diese hatten Gelegenheit, bis einschließlich 02.01.2023 ihre Stellungnahme abzugeben.

 

In der beigefügten Aufstellung (Anlage 1) sind die im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen dargestellt und entsprechende Abwägungsvorschläge formuliert.

 

Bei der Beteiligung der Behörden sind insgesamt 23 Stellungnahmen eingegangen (22 per Email, 1 per Post). 19 Stellungnahmen waren ohne Anregungen und Einwendungen.

 

Vier Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme und/oder Hinweise abgegeben, über deren Berücksichtigung durch den Technischen Ausschuss zu beraten und in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu beschließen ist.

 

Aus der Öffentlichkeit sind im gleichen Auslegungszeitraum keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Verwaltung wird auf die Inhalte der Stellungnahmen und der Abwägungsvorschläge in der Sitzung eingehen.

 

Sämtliche Stellungnahmen sind in der Gemeinderatssitzung zu beschließen, woraus dann die Beschlussfassung über den überarbeiteten Entwurf erfolgen wird.

 

2.    Beschluss des überarbeiteten Entwurfs

 

Aus der zuvor beratenen Abwägung über die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen ergibt sich nun der durch einen Fachanwalt überarbeitete Entwurf der Änderung der Stellplatzsatzung, welcher bei Bedarf im Rahmen der Sitzung nochmals vorgestellt wird.

 

 

3.    Beschluss zur Anordnung der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:

 

Die Vielzahl der geringfügigen Änderungen führt dazu, dass die Verwaltung in Abstimmung mit dem Juristen und dem Baurechtsamt empfiehlt, den Satzungsentwurf erneut offenzulegen bzw. eine erneute Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange durchzuführen, die eine Betroffenheit angezeigt hatten.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf wurde in nichtöffentlicher Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.11.2023 vorberaten.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend der zur Verfügung gestellten tabellarischen Aufstellung zustimmend zur Kenntnis genommen und den entsprechenden Änderungen der Festsetzungen zugestimmt. Die Abwägungsvorschläge werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt.

3.    Die Verwaltung erhält den Arbeitsauftrag, die erneute (zweite) öffentliche Auslegung sowie die erneute (zweite) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


 

 

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