Betreff
Balkonerstellung, Weidenstraße, Flst.-Nr. 6019
Vorlage
BV/23/120/TV
Art
Beschluss-Vorlage

Der Antragsteller beantragt den Anbau von Balkonen an das bestehende Mehrfamilienhaus in Richtung Breslauer Straße, um dem Anspruch zu entsprechen, einen angemessenen, zeitgemäßen und gut nutzbaren Wohnraum anbieten zu können, der auch einen entsprechenden Erholungswert für den Nutzer hat. Nach der vorliegenden Planung wird die Baugrenze durch die Balkone überschritten.

 

 

Beurteilung:

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 7.1 „Weststadt“.

 


 

 

Dieser legt die überbaubare Grundstücksfläche durch Planeintrag der Baulinien und Baugrenzen fest. Somit bedarf es für die Genehmigungsfähigkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erteilung der Befreiung bauplanungsrechtlich gesehen als unbedenklich zu erachten, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und innerhalb des Bebauungsplangebietes bereits Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenze erteilt wurden.

 

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenze im Hinblick auf die Balkonerstellung an das bestehende Wohnhaus zu.

 

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