Betreff
Errichtung von 3 Kfz-Stellplätzen im Vorgarten, Wiesenstraße, Flst.-Nr. 6010
Vorlage
BV/23/118/TV
Art
Beschluss-Vorlage

Der Antragsteller beabsichtigt, die Umnutzung des bestehenden Vorgartens für die Errichtung von drei Stellplätzen vor seinem Haus. Hierfür fallen zwei öffentliche Stellplätze weg.

 

 

Beurteilung:

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 7.1„Weststadt“.

 


 

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erteilung der Befreiung bezüglich der Schaffung eines Präzedenzfalls in diesem Bereich abzulehnen. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist der Wegfall von zwei öffentliche Stellplätzen.

 

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf die Errichtung von drei Stellplätzen außerhalb des Baufensters auf der Grundlage von § 36 Abs. 1 i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nicht zu.

 

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